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Konzepte der Pilotstädte Die mit der Aufnahme in das Forschungsfeld verbundene finanzielle Förderung
der Pilotstädte durch Bund und Länder umfasste neben investiven
Maßnahmen in Form impulsgebender Projekte auch konzeptionelle
Arbeiten, die als städtebauliche Entwicklungskonzepte bezeichnet
werden. Damit sollte sichergestellt werden, dass bauwerksbezogene oder
wohnungswirtschaftliche Einzelmaßnahmen in einen gesamt-, mindestens
aber teilstädtischen Zusammenhang eingebettet sind. Die städtebaulichen Entwicklungskonzepte der Pilotstädte
im Forschungsfeld können nach fünf Raumbezügen unterschieden
werden: Neun Städte erstellten gesamtstädtische Konzepte,
von denen fünf (Oer-Erkenschwick, Pirmasens, Selb, Völklingen
und Wilhelmshaven) zusätzlich ein Stadtteil- oder Wohnquartierskonzept
bearbeiten, um teilräumliche bzw. sektorale Handlungsansätze
in eine gesamtstädtische Strategie einbinden zu können. Die
Pilotstädte Albstadt, Bremen-Osterholz-Tenever, Gelsenkirchen,
Hamburg-Wilhelmsburg, Lübeck-Buntekuh und Saarbrücken-Burbach
haben städtebauliche Entwicklungskonzepte nur für einen Teilraum
erarbeitet. Sie konzentrieren ihre Konzepterarbeitung auf die Innenstadt,
einen Stadtteil oder ein Wohnquartier. Die Stadt Essen beteiligte sich
am ExWost-Forschungsfeld Stadtumbau West ebenfalls mit der Erarbeitung
eines Stadtentwicklungskonzeptes. Vor dem Hintergrund der Koordinierungsaufgabe
alle Geschäftsbereiche der Verwaltung zu integrieren, wurde ein
Erarbeitungsverfahren für den Stadtentwicklungsprozess "Essen-Perspektive
2015+" gewählt, bei dem ein moderierendes Unternehmen die
Prozesssteuerung der verwaltungsinternen Abstimmung übernimmt.
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